Abnahmeprüfung

  • Prüfung der gebäudetechnischen Anlagen vor der Erstinbetriebnahme und als Wiederholungsprüfung
    • nach der technischen Prüfverordnung des jeweiligen Landes
    • nach baurechtlichen und versicherungsrechtlichen Erfordernissen

Die Durchführung der Prüfung erfolgt innerhalb unseres Kooperations-Partner-Verbundnetzes.

 

Sachgebiete:

  • Ortsfeste, automatische Löschanlagen (Sprinkler-, Sprühwasserlöschanlagen, etc.)
  • Lüftungstechnische Anlagen
  • Mechanische Lüftungsanlagen in Großgaragen
  • Druckbelüftungsanlagen
  • Mechanische Rauchabzugsanlagen
  • Sicherheitsstrom- und Beleuchtungsanlagen
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • Elektrische Anlagen
  • Natürliche Rauchabzugsanlagen
  • Nicht selbständige Feuerlöschanlagen (Hydranten-Anlagen, Wandhydranten)
  • Feststellanlagen der Fa. HEKATRON (Zertifikat Autorisierung als Facherrichter/ Fachkraft gem. DIBt und DIN 14677 für Feststellanlagen der Fa. HEKATRON -Sachkundiger für Feststellanlagen)

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„Die Praxis sollte das Ergebnis des Nachdenkens sein, nicht umgekehrt.“
Hermann Hesse (02.07.1877 – 09.08.1962)
Dt. Schriftsteller

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